Mittwoch, 23. Januar 2013

First-In-First-Out-Prinzip im Depot


Beim Aufstocken von Paketen die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden sollte man beachten, dass beim späteren Teilverkauf des Bestandes das FiFo-Prinzip angewandt wird. Seitdem die Abgeltungssteuer in Kraft getreten ist, muss auf sämtliche Kapitaleinkünfte eine Steuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer gezahlt werden. Zuvor waren Kursgewinne nach einer Haltezeit von einem Jahr ja steuerfrei. FiFo steht für First-In First-Out und heißt, dass bei Wertpapierveräußerungen zuerst angeschaffte Wertpapiere auch zuerst veräußert werden. Das kann für den Anleger steuerlich von Nachteil sein. Die Lösung dafür ist das Eröffnen eines weiteren Depots oder das Erstellen eines Unterdepots. Wobei ich schon von Schwierigkeiten und Scherereien mit den Banken bei Unterdepots gehört habe. Ein Depot bei einer anderen Bank scheint daher die erste Wahl.
Nun habe ich den Fehler bereits begangen und Aktien mit Kaufdatum vor und nach dem 31. Dezember 2008 in einem Topf. Sagen wir ich habe nun 200 „alte“ und 200 „neue“ im gleichen Depot. Verkaufe ich 200 davon sind die folglich abgeltungssteuerfrei, denn die Haltezeit beträgt mittlerweile deutlich über ein Jahr und verkaufe ich alle 400 – dann ist die Hälfte abgeltungssteuerfrei und die andere Hälfte nicht, richtig?

1 Kommentar:

  1. Wenn das so ist mit dem FiFo dann ist, dass so richtig wie du geschrieben hast. Hatte den Fall bisher nicht.

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