Beim Aufstocken von Paketen die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft
wurden sollte man beachten, dass beim späteren Teilverkauf des Bestandes das
FiFo-Prinzip angewandt wird. Seitdem die Abgeltungssteuer in Kraft getreten
ist, muss auf sämtliche Kapitaleinkünfte eine Steuer von 25 Prozent plus
Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer gezahlt werden. Zuvor waren
Kursgewinne nach einer Haltezeit von einem Jahr ja steuerfrei. FiFo steht für
First-In First-Out und heißt, dass bei Wertpapierveräußerungen zuerst angeschaffte
Wertpapiere auch zuerst veräußert werden. Das kann für den Anleger steuerlich
von Nachteil sein. Die Lösung dafür ist das Eröffnen eines weiteren Depots oder
das Erstellen eines Unterdepots. Wobei ich schon von Schwierigkeiten und
Scherereien mit den Banken bei Unterdepots gehört habe. Ein Depot bei einer
anderen Bank scheint daher die erste Wahl.
Nun habe ich den Fehler bereits begangen und Aktien mit
Kaufdatum vor und nach dem 31. Dezember 2008 in einem Topf. Sagen wir ich habe
nun 200 „alte“ und 200 „neue“ im gleichen Depot. Verkaufe ich 200 davon sind
die folglich abgeltungssteuerfrei, denn die Haltezeit beträgt mittlerweile
deutlich über ein Jahr und verkaufe ich alle 400 – dann ist die Hälfte abgeltungssteuerfrei
und die andere Hälfte nicht, richtig?
Wenn das so ist mit dem FiFo dann ist, dass so richtig wie du geschrieben hast. Hatte den Fall bisher nicht.
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